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    Kapitel 6

    MODIFIKATION

    MODIFIKATION NACH NORMEN

    Gemäß der Europäischen Norm wird „Modifikation“ wie folgt definiert:

    Die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, die dazu dienen, eine oder mehrere Funktionen eines Objekts zu ändern.

    Im Sinne von Instandhaltung sind dies alle Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität oder der Geschwindigkeit. Dies gilt auch, wenn Teile einer Anlage an ein neues Produkt oder eine neue Verpackung angepasst werden. Solche Maßnahmen sollten kostenmäßig vom Instandhaltungsbudget getrennt werden und werden in der Regel als Investitionen abgerechnet.

    Die Norm besagt:

    • Eine Modifikation ist keine Instandhaltungsmaßnahme, sondern entspricht einem Umfunktionieren einer Einheit in Bezug auf eine bestimmte Funktion.
    • Eine Modifikation entspricht keinem Ersatz durch eine äquivalente Einheit.
    • Die Modifikation einer Einheit ist gegebenenfalls eine Aufgabe für die Instandhaltungsorganisation

     

    INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON ENTSCHEIDUNGEN

    ALLGEMEINE KOSTEN ODER INVESTITION?

    Manchmal kann es schwierig sein zu bestimmen, ob eine geplante Aktivität als Investition (Modifikation) oder als allgemeine Kosten abgerechnet werden soll. Die folgende Tabelle soll als Hilfe für ähnliche Fälle dienen.

    maintmaster-maintenance-manual-chapter-06-supporting-decisions

     

     

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